Hausordnung

Das Miteinander an unserer Schule, dem Gymnasium an der Heinzenwies, folgt den Prinzipien unserer Schulvereinbarung. Unsere Schulgemeinschaft basiert auf den Werten der Toleranz, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Mit unserem Verhalten wollen wir zu einer angenehmen Atmosphäre in unserer Schule beitragen. Deshalb behandeln wir jeden mit Respekt und Rücksichtnahme.

Alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Bediensteten sind mitverantwortlich für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im Hause und auf dem Schulgelände. Jeder achtet darauf, dass Lärm, Schmutz, Sachbeschädigungen und Unfälle vermieden werden.

1. Verhalten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende

1.1 Schülerinnen und Schüler, die vor 7:45 Uhr an der Schule eintreffen, halten sich vor dem Haupteingang, in der Eingangshalle, auf dem Schulhof, im freigegebenen Bereich der Aula oder in den für die jeweilige Stufe ausgewiesenen Aufenthaltsräumen auf. Treppen und Durchgangsbereiche sind freizuhalten. Mit dem ersten Klingeln um 7:45 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler unaufgefordert auf dem kürzesten Weg zu ihren Unterrichtsräumen. Auf der Treppe sowie an den Eingangstüren darf nicht gedrängelt werden.

1.2 Nach Unterrichtsschluss stehen die ausgewiesenen Aufenthaltsräume zur Verfügung.

2. Verhalten im Schulgebäude

2.1 Jede Schülerin und jeder Schüler geht vor Beginn des Unterrichts und nach den großen Pausen mit dem Klingeln auf dem kürzesten Weg zum Unterrichtsraum und verhält sich dort ruhig und rücksichtsvoll.

2.2. Beim Verlassen des Hauses, zu Beginn der großen Pausen und nach Unterrichtsschluss verhält sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler ordentlich und rücksichtsvoll.

2.3 Keine Schülerin bzw. kein Schüler hält sich in den Fünfminuten-Pausen nach der 1., 3. und 5. Stunde auf den Fluren auf oder verlässt ihren bzw. seinen Klassenraum ohne triftigen Grund.

2.4 Schülerinnen und Schüler halten sich während ihrer Freistunden – ebenso wie vor und nach dem Unterricht – in den diesbezüglich ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen bzw. -räumen auf. Die Treppen im Schulgebäude sind freizuhalten und ausdrücklich nicht als Sitzgelegenheit vorgesehen.

2.5 Alle Schülerinnen und Schüler behandeln die Einrichtungsgegenstände sorgfältig und verlassen ihre Arbeitsplätze sauber und ordentlich. Dies gilt auch für alle Toilettenräume. Die Tafeln in den Klassen- und Kursräumen sind am Ende jeder Unterrichtsstunde zu reinigen, Fenster sind am Ende des Unterrichtstages zu schließen und Jalousien hochzukurbeln, sofern keine anderslautenden Anweisungen durch die Schulleitung erteilt wurden. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass die Klassenräume in ordnungsgemäßem Zustand verlassen werden, die Stühle hochgestellt sind und die Beleuchtung ausgeschaltet ist.

2.6 Die Schule (Schulgelände und –gebäude) ist rauchfrei.

2.7 Offene Getränke sind nur auf dem Pausenhof sowie in der Pausenhalle gestattet. In den übrigen Aufenthaltsbereichen sind verschließbare Trinkgefäße zu verwenden.

2.8 Während der Unterrichtszeit wird weder gegessen noch getrunken. Ausnahmen regeln die Lehrkräfte. Dies gilt auch für das Kauen von Kaugummis.

2.9 Es ist den Schülerinnen und Schülern strengstens untersagt, gefährliche und gesundheitsgefährdende Gegenstände (z.B. Messer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Laserpointer) und Substanzen (Aufputschmittel, Drogen etc.) mit in die Schule zu bringen.

3. Verhalten in den großen Pausen

3.1 Auch den Anweisungen von Schüler-Hilfsaufsichten im Gebäude, auf dem Schulgelände und während der „Aktiven Pause“ ist Folge zu leisten.

3.2 Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler unaufgefordert auf das für sie vorgesehene Pausengelände bzw. in die entsprechenden Räumlichkeiten. Allen Schülerinnen und Schülern stehen die verglaste Pausenhalle sowie der Pausenhof, den Schülerinnen und Schülern der MSS außerdem die gesondert ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.

3.3 Während der großen Pausen dürfen nur die Toiletten in der Pausenhalle aufgesucht werden. Die vorhandenen Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln, die Räumlichkeiten sind sauber zu hinterlassen.

3.4 Alle Schülerinnen und Schüler sind gehalten, gemeinsam mit den Aufsicht führenden Lehrkräften darauf zu achten, dass in der Pausenhalle und am Verkaufsstand kein Gedränge entsteht. Nach dem Klingeln zum Pausenende darf von Schülern, die anschließend Unterricht haben, nicht mehr am Verkaufsstand eingekauft werden.

3.5 Der Vorplatz sowie die Vortreppe zum Schulgebäude, der Raum zwischen Turnhalle und Medienraum sowie der Sportplatz gehören nicht zum Pausenhofgelände. Auch die Umkleidekabinen der Sporthalle sind in der Pause zügig zu verlassen. Der Zugang zu den Umkleideräumen wird gesondert durch die Sportfachschaft geregelt.

3.6 Bei ungünstigen Wetterverhältnissen kann – nach Bekanntgabe durch die Schulleitung – der Aufenthalt in der Eingangshalle, im überdachten Haupteingangsbereich sowie in ausgewiesenen Bereichen der Aula auch für Schülerinnen und Schüler der Sek. I gestattet werden.

3.7 Spiele und andere Aktivitäten (insbesondere das Schneeballwerfen im Winter), durch die Personen oder Gegenstände ge- bzw. beschädigt werden können, sind zu unterlassen.

3.8 Um Störungen zu vermeiden, darf keine Klasse zu Beginn der Pause treppauf gehen. Deshalb werden beim Wechsel von Klassen- bzw. Fachräumen die Schultaschen zu Beginn der großen Pause entweder vor den Fachräumen oder in den Klassenfluren abgelegt, ohne den Durchgang zu behindern und/oder Türen zu blockieren.

3.9 In der ersten großen Pause erfolgt kein Vorsprechen von Schülerinnen und Schülern am Lehrerzimmer. Sofern Lehrkräfte mit Schülerinnen bzw. Schülern ein Gespräch vereinbart haben, soll dies an einem vorab vereinbarten Ort (z.B. in der Aula) stattfinden.

3.10 Der Besuch der Bibliothek soll gleich zu Beginn der Pause erfolgen. Ein späteres Aufsuchen ist nicht möglich. Näheres regelt die Nutzungsordnung der Bibliothek.

4. Verwendung privater elektronischer Geräte

4.1 Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Unterrichtszeit ist prinzipiell untersagt. Näheres regelt eine gesonderte Mitteilung, die sowohl auf der Homepage als auch in Form eines Schreibens in der jeweils aktuellen Fassung bekannt gegeben wird.

4.2 Tonaufnahmen sowie das Fotografieren und Filmen von Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern, anderen Bediensteten und schulfremden Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten, sind untersagt. Ausnahmen (z.B. im Rahmen von Schulveranstaltungen) werden durch die Schulleitung geregelt.

5. Verhalten während der Unterrichtszeit

5.1 Wenn Lehrkräfte zu Beginn einer Stunde ausbleiben, so fragt die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher nach fünf Minuten zuerst am Lehrerzimmer bzw. – falls dies erfolglos sein sollte – im Sekretariat nach. Die Klasse hat sich in der Zeit der Abwesenheit ruhig und verantwortungsvoll zu verhalten.

5.2 Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10, die den Unterricht vorzeitig, z.B. wegen Krankheit, verlassen, müssen sich bei der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer persönlich abmelden. In den Pausen ist dies bei der Lehrkraft der folgenden Stunde zu tun. Der Schülerin bzw. dem Schüler wird das Formular „Krankmeldung und Entschuldigung“ ausgehändigt, welches von den Erziehungsberechtigten gegengezeichnet und an die Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter zeitnah zurückgegeben wird.

5.3 Die Lehrkraft verlässt das Klassenzimmer bzw. den Kursraum im Falle eines Raumwechsels oder nach Unterrichtsende nach den Schülerinnen und Schülern. Sie achtet darauf, dass das Licht ausgeschaltet ist und die Fenster geschlossen sind.

6. Parkregelungen

6.1 Schülerinnen und Schüler sowie Eltern parken ihre Autos während der allgemeinen Unterrichtszeit ausschließlich auf dem Parkplatz oberhalb der Schule. Eine Ausnahme stellt das Abholen von Schülerinnen und Schülern dar. Zu diesem Zweck dürfen freie Plätze kurzzeitig zum Halten genutzt werden. Diese freien Parkplätze sind aber zu räumen, wenn sie als Parkplätze für Bedienstete oder Lehrkräfte benötigt werden.

6.2 Fahrräder, (Klein-)Krafträder und Roller dürfen auf dem Schulparkplatz im dafür festgelegten Bereich abgestellt werden.

6.3 Während der Ankunft und Abfahrt der Busse ist vor der Schule und auf der Straße erhöhte Vorsicht und rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmer geboten. Um Verkehrsstauungen und Unfälle zu vermeiden, ist es untersagt, in der Einfahrt zum Parkplatz – insbesondere vor der Treppe zum Haupteingang – zu halten. Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen, werden gebeten, bis zum hinteren Teil des Parkplatzes durchzufahren, um dort die Schülerinnen und Schüler abzusetzen.

7. Nutzung des „Schulgartens“

7.1 Der „Schulgarten“ steht den Lehrkräften zur Nutzung als „grünes Klassenzimmer“ zur Verfügung.

7.2 Der sonstige Aufenthalt wird durch eine gesonderte Nutzungsordnung geregelt.

8. Nutzung der Küche

8.1 Die Nutzung der Küche ist mit der Schulleitung abzustimmen. Prinzipiell gilt, dass die Küche in einwandfreiem, sauberem Zustand zurückzulassen ist. Genaueres regelt die Nutzungsordnung der Küche.

9. Fachräume und Sportanlagen

9.1 Fachräume werden nur in Gegenwart einer Lehrerin bzw. eines Lehrers betreten. Der Aufenthalt in Sammlungs- und Laborräumen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers gestattet.

9.2 Die Sportanlagen dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft, einer Übungsleiterin bzw. eines Übungsleiters oder einer entsprechenden Aufsicht betreten werden.

10. Verschiedenes

10.1 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis einschließlich 10 dürfen das Schulgelände in den Pausen und Zwischenstunden nicht verlassen. Eine Sonderregelung mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten ist möglich, falls Arbeitsgemeinschaften oder Unterricht am Nachmittag besucht werden sollen. Für diese Zeit der Abwesenheit vom Schulgelände besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

10.2 Anfragen im Sekretariat sind im Interesse eines reibungslosen Arbeitsablaufs auf das Notwendige zu beschränken.

10.3 Fundsachen nimmt die Hausmeisterin bzw. der Hausmeister entgegen.

10.4 Sachbeschädigungen oder Mängel sind unverzüglich der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister, einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.

10.5 Außerschulische Besucher oder Benutzer von Einrichtungen dieser Schule verpflichten sich ebenfalls zur Einhaltung dieser Hausordnung.

Schlussanmerkung

Verstoßen Schülerinnen oder Schüler gegen die aufgestellten Regeln, reagiert die Schule mit erzieherischen Maßnahmen bzw. bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen durch Ordnungsmaßnahmen gemäß der Übergreifenden Schulordnung.

Die vorliegende Fassung der Hausordnung wurde im Rahmen der Gesamtkonferenz am 23.07.2014 verabschiedet.